Ausweispflicht beim Verkauf von Schmelzwaren:
Alle Verkäufer müssen beim Verkauf von Schmelzwaren zwingend einen gültigen Ausweis vorlegen.
Neue Vorschriften der Raffinerie:
Die Münzen & Raritätenshop GmbH kauft keine selbstgeschmolzenen Edelmetalle mehr an. Dazu zählen auch Feingoldspäne sowie Nuggets.